Benötigen Sie Hilfe?

Was muss ich tun, um Futter für meine Tiere (Katze und/oder Hund) zu bekommen?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur ersten Futterausgabe und Registrierung mit:

  1. Aktueller Bürgergeld-, Hartz-IV-, Rentenbescheid oder Einkommensnachweis.
  2. Ihren gültigen Personalausweis mit aktuellem Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe.
  3. Den Impfpass Ihres Tieres oder ein anderes Dokument, um nachzuweisen, dass es Ihr Tier ist. Nachweis über eine Tierversicherung.
  4. Hunde, die Sie zur Unterstützung anmelden, sollten Sie bei der ersten Anmeldung mitbringen, damit wir diese kennenlernen können. Ebenso mitzubringen ist der Nachweis über die Hundesteuer.

Wieviel Futter bekomme ich?    

Sie bekommen für maximal zwei Ihrer Haustiere Futter, gerechnet für 5 Tage pro Woche (Sie können Futter für bis zu 4 Wochen auf einmal mitnehmen). Wir möchten Ihnen nicht die Verantwortung für Ihr Tier nehmen, sondern Sie unterstützen, damit Ihr Tier noch lange bei Ihnen leben kann.

Es gelten die untenstehenden "Regeln für die Ausgabe".

 

Über den folgenden Button "Download" können Sie den Unterstützungsantrag im PDF-Format herunterladen, Sie erhalten das Formular aber auch vor Ort bei der Registrierung.

Download
Unterstützungsantrag.pdf
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Die Regeln für die Ausgabe:

  • Registrierungen und Futterausgabe (für Hunde und Katzen) finden zu unseren Öffnungszeiten in der Pfannkuchstr. 3A, 76185 Karlsruhe-Daxlanden (im Hof des Sportstudios MACH1, der Eingang ist rechts hinten im Hof) statt.
  • Die Ausgabezeiten können sich ändern, bitte schauen Sie regelmäßig auf die Webseite und beachten die Aushänge vor Ort. 
    Hier finden Sie die Ausgabezeiten & Termine
  • Für die erste Registrierung benötigen wir Daten zu Hund/Katze und einen Impfausweis, sowie eine Einkommensbescheinigung bzw. ein Dokument, welches die Hilfsbedürftigkeit nachweist. Außerdem sollte ein Nachweis über eine Tierversicherung vorgelegt werden.
  • Bei Hunden benötigen wir einen Nachweis über die Hundesteuer.
  • Hunde müssen von Zeit zu Zeit mitgebracht und vorgestellt werden.
  • Wir unterstützen maximal 2 eigene Tiere für 5 Tage pro Woche mit Futter. Sie können Futter für insgesamt 4 Wochen auf einmal mitnehmen.
  • Bei zeitlich begrenzten Bescheiden sind Folgebescheide unaufgefordert vorzulegen.
  • Keine Selbstbedienung beim KATT-Futterausgabe-Regal.
  • Tiere, auch Jungtiere, die in einer Notsituation neu angeschafft werden, werden nur nach Rücksprache mit dem Vorstand begünstigt.
  • Bei Falschangaben behalten wir uns vor, die Unterstützung einzustellen.
  • Wir behalten uns vor, durch Hausbesuche die Angaben zu den angemeldeten Tieren zu überprüfen.
  • Unser Futter und Zubehör (z.B. Leine, Körbchen) dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden.
  • Wenn Hunde oder Katzen unser Futter nicht vertragen, bitten wir darum, es wieder an uns zurückzugeben (nicht jedoch die einzelne, geöffnete Dose). Gleiches gilt für Zubehör, das ggf. zu groß oder zu klein ist (z.B. das Hundegeschirr).
  • Wir können nur geben, was wir haben, und es soll für ALLE reichen.

Wichtig außerdem:

  • Die Ausgabe von Futter und Zubehör ist eine freiwillige, jederzeit widerrufliche und auf Ehrenamt beruhende Leistung des KATT e.V. ohne vertragliche Bindung.
  • Es besteht kein Anspruch auf Leistungen irgendeiner Art, auf eine bestimmte Futtersorte oder auf eine bestimmte Futtermenge.
  • KATT e.V. und seine Gehilfen haften nicht für die Verträglichkeit des Futters beim Tier, für Haltbarkeit von Futter (bitte eigenständig überprüfen!) und für Mangelfreiheit von kostenlos oder gegen Spende überlassenem Zubehör.