Die Regeln des KATT e.V.

  • Registrierungen und Futterausgabe finden ausschließlich Montags von 16:00 – 18:00 Uhr in der New-York-Straße 3, 76149 Karlsruhe-Nordstadt statt.
  • Für die erste Registrierung benötigen wir das Tier und/oder einen Impfausweis, sowie eine Einkommensbescheinigung bzw. ein Dokument, welches die Hilfsbedürftigkeit nachweist. Ausserdem sollte ein Nachweis über eine Tierversicherung vorgelegt werden.
  • Bei Hunden benötigen wir einen Nachweis über die Hundesteuer. Ausserdem müssen die Hunde von Zeit zu Zeit mitgebracht werden.
  • Wir unterstützen maximal 2 eigene Tiere für 5 Tage pro Woche mit Futter.
  • Bei zeitlich begrenzten Bescheiden sind Folgebescheide unaufgefordert vorzulegen.
  • Keine Selbstbedienung beim KATT-Futterausgabe-Regal.
  • Tiere, auch Jungtiere, die in einer Notsituation neu angeschafft werden, werden nur nach Rücksprache mit dem Vorstand begünstigt.
  • Tierarztkostenzuschüsse bei Notfällen werden nur dann gewährt, wenn wir die Kunden und ihre Tiere besser kennen und uns ein besseres Bild über die Situation machen können und finanzielle Mittel im Verein vorhanden sind.
  • Wir können nur geben was wir haben und es soll für ALLE reichen.
  • Es besteht kein regelmäßiger Anspruch auf eine bestimmte Futtersorte oder Futtermenge.
  • Wir alle arbeiten ehrenamtlich und haben auch das Recht „nein“ zu sagen, insbesondere wenn die Regeln nicht respektiert werden.
  • Bei Falschangaben behält sich der KATT vor, die Unterstützung zu streichen.
  • Wir behalten uns vor, durch Hausbesuche die Angaben zu den angemeldeten Tieren zu überprüfen!

 

Der Vorstand KATT e.V